Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienhäusern


Mit der Reservierung verpflichtet sich der Mieter/Tourist, das Ferienhaus zu mieten und mindestens den dafür fälligen Mietpreis in voller Höhe zu zahlen. Die unten aufgeführten Zahlungsmodalitäten haben keinen Einfluss auf die Tatsache, dass aufgrund der Reservierung der volle Mietpreis zu 100 % fällig ist.

Artikel 1

Die Reservierung eines Ferienhauses ist erst nach Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtmietpreises innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung endgültig. Bei Zahlungsverzug oder wenn die Anzahlung nicht den geforderten Betrag erreicht, kann die Reservierung storniert werden.

Artikel 2

Der Restbetrag muss vom Mieter spätestens 30 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden. Geschieht dies nicht, und tut der Mieter dies auch nicht innerhalb der in der Mahnung von Caenen angegebenen Frist, ist Caenen berechtigt, das Ferienhaus weiter zu vermieten. In diesem Fall muss der Mieter Caenen den Differenzbetrag sowie eine Provision von 25 % für die Weitervermietung zahlen. Wenn das Ferienhaus nicht weitervermietet werden kann, bleibt der Mieter den gesamten Restbetrag schuldig.

Artikel 3

Bei Buchungen mit einem Ankunftsdatum von weniger als 1 Woche muss der gesamte Buchungsbetrag per Bankkarte bezahlt werden. In keinem Fall werden Überweisungen per Screenshot auf dem Smartphone akzeptiert. Beträge, die zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht auf dem Konto des Büros eingegangen sind, gelten als nicht eingegangen und müssen im Büro per Bankkarte bezahlt werden. Erst dann kann der Schlüssel ausgehändigt werden.

Artikel 4

Caenen akzeptiert nur Reservierungen von Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Der Mieter muss 18 Jahre oder älter sein und zum Zeitpunkt des Aufenthalts anwesend sein. Caenen behält sich das Recht vor, eine Buchung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Artikel 5

Die Kaution wird spätestens 6 Wochen nach der Abreise des Mieters zurückerstattet, wenn dieser seine Verpflichtungen erfüllt hat.

Artikel 6

Der Mieter hat keine Bedenkzeit. Es gibt keine Widerrufsklausel, da es sich um die (Wieder-)Vermietung von Unterkünften handelt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, und die in dem Zeitraum stattfindet, für den der Mieter gebucht hat. Eine Reservierung kann daher nicht mehr geändert werden. (Art. VI.45,§1,11°WER)

Artikel 7

Die Reiserücktrittsversicherung ist im Preis inbegriffen. Im Falle einer Stornierung muss eine ärztliche Bescheinigung oder eine Sterbeurkunde in Caenen vorgelegt werden. Der Eigentümer wird umgehend über die Stornierung informiert. Die Versicherungsgesellschaft entscheidet, inwieweit die Stornierung akzeptiert wird, wofür Caenen eine Bearbeitungsgebühr von 25 € berechnet. Diese Deckung bezieht sich auf den Gesamtbetrag der Miete, natürlich nur auf die vom Mieter bereits gezahlte(n) Summe(n).

Artikel 8

Im Falle einer Doppelvermietung durch Caenen erstattet Caenen dem Mieter die bereits gezahlten Beträge zuzüglich einer pauschalen Entschädigung von 25 %. Alternativ kann Caenen als Entschädigung eine andere Ferienwohnung als Alternative anbieten. Nimmt der Mieter dieses Angebot an und ist der Mietpreis für diese Alternative höher als der für das ursprüngliche Objekt, kann Caenen nicht für den Zuschlag verantwortlich gemacht werden. Caenen erstattet nur dann die Mietdifferenz, wenn der Mietpreis niedriger ist als der des ursprünglich gebuchten Ferienhauses.

Artikel 9

Der Mieter muss das Ferienhaus wie ein normaler und umsichtiger Mensch nutzen, entsprechend seinem Zweck. Dies beinhaltet:

  • Die Gegenstände, aus denen sich der Hausrat, die Dekoration, der Inhalt der Schränke usw. zusammensetzt, müssen bei der Abreise am selben Ort zurückgelassen werden;
  • Die Hausordnung muss während des Aufenthaltes eingehalten werden;
  • Eigene Bettwäsche muss mitgebracht und benutzt werden (Matratzen-, Laken- und Kissenbezüge), ebenso wie eigene Handtücher;
  • Bei der Abreise sollte die Immobilie so hinterlassen werden, wie sie war;
  • Alle Müllsäcke müssen bei der Abreise entweder am Tag der Abholung ins Freie gestellt werden oder an jedem Tag in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen werden oder an jedem Tag in den Müllraum geworfen werden, falls ein solcher in der Wohnung vorhanden ist;
  • Alle Fenster und Türen müssen bei der Abreise oder während des Aufenthalts bei Wind oder Regen geschlossen sein;
  • das Haus sollte bei Abwesenheit abgeschlossen werden.

Ein Reinigungsservice durch eine externe Reinigungsfirma nach der Abreise ist im Mietpreis enthalten. Obwohl ein Reinigungsservice inbegriffen ist, muss das Ferienhaus ordentlich hinterlassen werden. Unter 'ordentlich' ist zu verstehen:

  • Müll beseitigt;
  • Geschirr abgewaschen und Geschirr/Töpfe/Pfannen/... wieder in die Schränke gestellt;
  • Arbeitsplatte aufgeräumt;
  • Geschirrspüler ausgeräumt;
  • den Kühlschrank und das Gefrierfach geleert;
  • Die Toilette bleibt leer;
  • alles wieder an seinem ursprünglichen Platz zu lassen;
  • das Grundstück besenrein hinterlassen;
  • die verwendeten Haushaltsgeräte gereinigt;
  • die Betten so zu belassen, wie sie bei der Ankunft vorgefunden wurden.

Für jeden Verstoß wird eine Pauschale von 30 € erhoben, die entweder auf die Miete aufgeschlagen oder gegebenenfalls von der Kaution abgezogen wird. Befindet sich das Objekt in einem Zustand, der es der Reinigungsfirma nicht erlaubt, es innerhalb des üblichen Zeitrahmens zu reinigen, hat Caenen das Recht, die zusätzlichen Reinigungsstunden dem Mieter in Rechnung zu stellen.

Caenen ist außerdem verpflichtet, dem Mieter das Ferienhaus in demselben Zustand wie oben beschrieben, aufgeräumt und gereinigt, zu übergeben. Der oben genannte Schadensersatz (30 € pro Verstoß) gilt auch bei einem Verstoß gegen die Übergabepflicht von Caenen an den Mieter.

Eingangs- und Ausgangsmeldungen werden nicht nachgeholt. Daher muss der Mieter Caenen innerhalb von 24 Stunden nach seiner Ankunft alle Schäden melden, die er ohne sein Verschulden festgestellt hat oder die er als nicht ordnungsgemäß ansieht. Andernfalls kann der Mieter für diese Mängel haftbar gemacht werden (auch wenn ihn kein Verschulden trifft) und muss die Kosten für die Reparatur/Erneuerung/Reinigung tragen. Ein Nachweis über diese Kosten wird dem Mieter von Caenen vorgelegt. Reparaturen/Ersatz/Reinigung von Schäden oder Mängeln, die durch den Mieter verursacht wurden, werden entweder zusätzlich zum Mietpreis oder durch Abzug der Kaution in Rechnung gestellt.

Artikel 10

Die Anzahl der Personen, die das Objekt bewohnen dürfen, wird entweder durch die Anzahl der Betten oder durch formale Bezeichnungen bestimmt und darf in keiner Weise überschritten werden. Es darf nur ein Kinderbett hinzugefügt werden. Das Ferienhaus darf nur als Familienwohnsitz genutzt werden. Ist in der Ferienunterkunft ein Kamin vorhanden, darf dieser vom Mieter nicht benutzt werden.

Artikel 11

Für den Verbrauch von Wasser, Strom (und Gas oder Heizöl) während Ihres Aufenthalts werden Pauschalbeträge erhoben. Diese werden auf dem Mietvertrag angegeben. Wenn die Heizung bei der Abreise nicht ausgeschaltet wurde (sofern nicht anders auf dem Informationsblatt bei der Ankunft angegeben), wird eine pauschale Entschädigung von 50 € berechnet, entweder zusätzlich zum Mietpreis oder gegebenenfalls durch Abzug der Kaution.

Artikel 12

Eine Ferienwohnung, die nach Ansicht des Mieters nicht geschmackvoll genug eingerichtet ist, kann kein Grund für eine Rückerstattung der Miete sein. Dasselbe gilt für ungünstige Witterungsverhältnisse oder Bauarbeiten in der Nähe. Caenen haftet nicht für das ordnungsgemäße Funktionieren von Elektro- und Heizungsgeräten sowie für eventuelle Mängel oder Reparaturen am Gebäude. Caenen haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Schäden jeglicher Art während oder infolge eines Aufenthalts. Caenen haftet auch nicht für Belästigungen oder Unfälle, die sich in und um das Ferienhaus ereignen.

Artikel 13

Der Mieter ist verpflichtet, sich über Caenen gegen Feuer, Wasserschäden und Glasbruch zu versichern. Diese Prämie ist jedoch bereits in der Miete enthalten.

Artikel 14

Um die Weitervermietung zu ermöglichen, darf der Mieter die Schilder und Plakate nicht entfernen. Der Mieter darf sich auch nicht weigern, eine Ortsbesichtigung im Zusammenhang mit dem möglichen Verkauf des Ferienhauses innerhalb der Geschäftszeiten von Caenen durchzuführen. Der Mieter ist auch verpflichtet, technische Eingriffe zu dulden und nicht zu stören. Defekte an der technischen Ausrüstung, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, können nicht zu einer Entschädigung führen.

Artikel 15

Die Schlüssel können am Anreisetag ab der im Mietvertrag angegebenen Uhrzeit abgeholt werden und müssen am Abreisetag spätestens zu der im Vertrag angegebenen Uhrzeit zurückgegeben werden. Bei verspäteter Rückgabe der Schlüssel wird ein Pauschalbetrag berechnet oder die Kaution einbehalten. Diese Regel gilt auch an den Schließungstagen von Caenen, da das Reinigungsteam die Schlüssel rechtzeitig haben muss, um mit der Reinigung zu beginnen. Eine vorzeitige Abreise des Mieters berechtigt nur zu einer Rückerstattung des Mietpreises. Die Abholung und Rückgabe der Schlüssel kann nur während der Öffnungszeiten des Büros erfolgen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Die dem Mieter übergebenen Schlüssel dürfen unter keinen Umständen manipuliert werden. Bei Zuwiderhandlung werden die Kosten für ein neues Schloss und neue Schlüssel dem Mieter in Rechnung gestellt, entweder zusätzlich zur Miete oder durch Abzug von der Kaution, falls zutreffend. Verliert der Mieter Schlüssel, werden die Kosten (ggf. einschließlich eines neuen Schlosses und ausreichender Schlüssel) in vollem Umfang auf den Mieter abgewälzt, zuzüglich einer Pauschalentschädigung von 50 €, entweder zusätzlich zum Mietpreis oder ggf. unter Abzug der Kaution.

Artikel 16

Caenen handelt als Vertreter des Eigentümers/Vermieters und ist befugt, die erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen, einschließlich der Abfassung des Mietvertrags, den der Mieter mit allen seinen Bedingungen akzeptiert. Auch wenn dieses Büro den Namen des Vermieters nicht nennt, handelt es dennoch im Namen des Vermieters und zwar als Kommissionär, wobei sich der Vermieter verpflichtet, alle vertraglichen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zu erfüllen.

Artikel 17

Der Mieter darf die Räumlichkeiten nicht untervermieten. Ein Verstoß gegen diese Regel führt zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses, wobei der Mieter aufgefordert wird, das Anwesen zu verlassen. Der Mieter darf keine Tiere in das Ferienhaus mitbringen, es sei denn, er hat von Caenen eine schriftliche Genehmigung dafür erhalten. Bei jedem der oben genannten Verstöße wird eine Strafe von 10 % auf die Miete erhoben, entweder zusätzlich zur Miete oder durch Abzug der Kaution, falls zutreffend.

Artikel 18

Das Ferienhaus ist ausschließlich zur saisonalen Vermietung und für private Zwecke bestimmt. Der Mieter darf das Ferienhaus nicht zu seinem Hauptwohnsitz machen oder es für berufliche Zwecke nutzen. Es ist dem Mieter ausdrücklich untersagt, sich an der Adresse des Ferienhauses niederzulassen.

Das Ferienhaus wird möbliert vermietet. Der Mietpreis bezieht sich zu 90% auf die Immobilie und zu 10% auf die Möbel.

Artikel 19

Wenn die Vermietung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen, die das öffentliche Interesse betreffen (wie z. B. im Falle einer Epidemie, einer Katastrophe usw.), nicht stattfinden kann, so dass das Ferienhaus dem Mieter nicht übergeben werden kann, akzeptiert der Mieter, dass die Buchung in einen Gutschein umgewandelt werden kann. Dieser Gutschein hat einen Wert in Höhe des Mietpreises. Für diese Umwandlung werden keine Verwaltungskosten in Rechnung gestellt.

Artikel 20

Caenen ist nicht verantwortlich für vergessene Waren. Wenn Sie gebeten werden, vergessene Waren abzuholen und nachzuschicken, kann dem Mieter dafür eine Gebühr in Rechnung gestellt werden, zu der noch die Portokosten hinzukommen.

Artikel 21

Dem Mieter ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung von Caenen Erweiterungen des digitalen Fernsehangebots in der Ferienwohnung zu beantragen oder neue Abonnementformeln abzuschließen. Es ist ausdrücklich untersagt, Programme zu kaufen, Passwörter zu knacken, zu ändern oder weiterzugeben oder die verfügbare Surfkapazität zu überschreiten. Bei Zuwiderhandlung wird eine Pauschale fällig, die im Verhältnis zu den entgangenen Beträgen sowie dem Aufwand zur Wiederherstellung des vorherigen Zustands steht, entweder zusätzlich zum Mietpreis oder durch Abzug der Kaution, falls zutreffend.

Artikel 22

Hauswäsche, Bettwäsche, Laken, Tischdecken, Küchen- und Handtücher werden NICHT im Ferienhaus zur Verfügung gestellt. Die Touristen müssen auch ihre eigenen Müllsäcke bei der Gemeinde kaufen.

Artikel 23

Das Rauchen in der Ferienwohnung und in den Gemeinschaftsräumen des Gebäudes ist strengstens verboten. Bei Zuwiderhandlung ist eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des Mietpreises zu zahlen, entweder zusätzlich zum Mietpreis oder durch Abzug der Kaution, falls zutreffend.

Artikel 24

Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, Rauchmelder oder Feuerlöschgeräte in der Ferienwohnung zu versetzen, zu entfernen, unbrauchbar zu machen oder auf andere Weise die Brandsicherheit zu beeinträchtigen sowie Evakuierungsmöglichkeiten zu behindern oder unbrauchbar zu machen. Der Mieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Informationen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf): ein Evakuierungsplan, Piktogramme, eine Informationsmappe, ... in der Ferienwohnung so hinterlassen werden, wie sie bei der Ankunft vorgefunden wurden. Ein Verstoß dagegen wird als Schaden betrachtet, der zu ersetzen ist.

Artikel 25

Die Buchung eines Ferienhauses durch Zahlung einer Anzahlung setzt die bedingungslose Annahme der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Die im Ferienhaus geltende Hausordnung ist Bestandteil dieser allgemeinen Bedingungen und muss strikt eingehalten werden.

Bitte bringen Sie Bettwäsche, Badetücher und Küchentücher mit.